Verlängerung des Lockdowns bis zum 18.1.2021

Liebe Eltern,

wie Sie sicher schon mitbekommen haben, wurde der Lockdown für die Grundschulen bis voraussichtlich zum 18.1.2021 verlängert. Aus diesem Grund haben wir für Ihre Kinder Aufgaben vorbereitet. Sie haben mehrere Möglichkeiten an diese Aufgaben zu gelangen:

1.) Bereitstellung über die Homepage

2.) Bereitstellung über schul.cloud.

3.) Bereitstellung über moodle

4.) Versand per Email

5.) Abholung in der Schule 

Welche der Wege 1 bis 4 von den einzelnen Kolleginnen und Kollegen gewählt werden, teilen die einzelnen Kolleginnen und Kollegen Ihnen noch mit.

Wünschen Sie Möglichkeit Nummer 5 (Abholung) teilen Sie uns dies bitte mit. Damit sich nicht zu viele Personen gleichzeitig in der Schule versammeln, teilen wir Ihnen einen Abholzeitpunkt mit. 

Des Weiteren stehen die einzelnen Kolleginnen und Kollegen Ihren Kindern zu den üblichen Unterrichtszeiten in den Videokonferenzräumen (in moodle) als Ansprechpartner zur Verfügung. In der Hoffnung, dass alles reibungslos funktioniert und die Server nicht in die Knie gehen 😉

 

Thema Notbetreuung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden können? Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.

Es ist deshalb für die Teilnahme an der Notbetreuung zu erklären, dass

– die Erziehungsberechtigten beide entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben und

– sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind.

Bitte schauen Sie regelmäßig hier vorbei und achten Sie auf neue Informationen auf unserer Homepage! Bei Fragen wenden Sie sich (am besten über schul.cloud) an uns.

Viele liebe Grüße und bleiben Sie gesund!

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