Regelungen für den „Nicht-Präsenz“ Unterricht

Liebe Eltern,

für die Umsetzung des „Nicht-Präsenz“ Unterrichts im Zuge eines schulischen Lockdowns aufgrund von COVID-19 wurden in Stuttgart Regelungen erarbeitet, die eingehalten werden sollen.

Hier sind zwei Regelungen, deren Umsetzung ich an dieser Stelle genauer erläutern muss:

1.) Distanzunterricht soll den Stundenplan abbilden.

Das bedeutet, dass Ihre Kinder zu den im Stundenplan vorgegeben Zeiten auch daheim für das entsprechende Fach die Aufgaben bearbeiten. Beispiel: Wenn Ihr Kind dienstags in der ersten Stunde Deutsch hat, dann soll Ihr Kind in dieser Zeit die Deutschaufgaben bearbeiten.

Für Sport und Religion arbeiten wir noch an einer praktikablen Lösung 😉

2.) Distanzunterricht ist Pflichtunterricht (Anwesenheitspflicht)

Als Schule sind wir angehalten darauf zu achten, dass Ihr Kind zu den regulären Unterrichtszeiten auch arbeitet. Wenn Sie uns morgens zwischen 8.00 Uhr und 9.00 die Information (am besten per schul.cloud an die entsprechende Klasse / Klassenlehrkraft)) zukommen lassen, dass Ihr Kind arbeitet, ist dies momentan für uns ausreichend. Sollten wir bis 9.00 Uhr nichts von Ihnen hören, werden wir uns bei Ihnen melden um eventuelle technische Schwierigkeiten auszuschließen.

Ich möchte nochmals betonen: Diese Regelungen kommen aus Stuttgart und stellen Sie und uns vor große Herausforderungen. Ich weiß, dass wir alle unter den momentan Bedingungen am oberen Rand der Belastbarkeit „laufen“. ABER „Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird!“ Lassen Sie uns „diesen Brocken“ daher mit einer großen Portion Gelassenheit, einer Prise Humor und einer Messerspitze Augenzwinkern „ertragen“ 😉

Sollten Sie Fragen haben und/oder Hilfe benötigen, melden Sie sich einfach bei uns! Gemeinsam werden wir eine Lösung finden.

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