Schulen und Kindergärten bleiben bis Ende Januar geschlossen
Baden-Württemberg will Grundschulen und Kitas nun doch zumindest bis Ende Januar geschlossen halten und verzichtet angesichts der weiter hohen Corona-Infektionszahlen auf einen angedachten Sonderweg. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) einigten sich darauf, zunächst auf die angedachte Lockerung zu verzichten.
„Wir haben es uns dabei nicht einfach gemacht“, so Kretschmann am Donnerstagvormittag. „Wir haben natürlich auch die Auswirkungen der Schließungen im Blick. Tagesabläufe und Strukturen sind anders, Kinder können sich nicht treffen oder gemeinsam Sport machen und je jünger die Kinder sind, um so mehr Betreuung brauchen sie.“ Klar sei, dass man eine baldige Perspektive brauche.
(Quelle: SWR)
Momentan scheint es so, dass für die nächsten beiden Wochen die gleiche Vorgehensweise geplant ist, wie für die aktuelle Woche.
Geplante Handhabung an unserer Schule:
Wir werden wieder Material für die Kinder vorbereiten. Sie haben wieder mehrere Möglichkeiten an diese Aufgaben zu gelangen:
1.) Bereitstellung über die Homepage
2.) Bereitstellung über schul.cloud
3.) Bereitstellung über moodle
4.) Versand per Email
5.) Abholung in der Schule
Welche der Wege 1 bis 4 von den einzelnen Kolleginnen und Kollegen gewählt werden, teilen die einzelnen Kolleginnen und Kollegen Ihnen wieder mit.
Des Weiteren stehen die einzelnen Kolleginnen und Kollegen Ihren Kindern zu den üblichen Unterrichtszeiten in den Videokonferenzräumen (in moodle) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Materialausgabe
Am Montag, den 25.1.2021 findet (sofern mit der Klassenlehrkraft nicht anders vereinbart) wieder Materialausgabe für die KW3 wie folgt statt:
Klasse 4: 9 Uhr bis 10 Uhr
Klasse 3: 10 Uhr bis 11 Uhr
Klasse 2: 11 Uhr bis 12 Uhr
Klasse 1: 12 Uhr bis 13 Uhr
Gerne dürfen Sie auch das Material für Geschwisterkinder oder für andere Kinder mitnehmen.
Thema Notbetreuung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden können? Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.
Es ist deshalb für die Teilnahme an der Notbetreuung zu erklären, dass
– die Erziehungsberechtigten beide entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben und
– sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind.