Maskenpflicht an den Grundschulen ab dem 22.3.2021

Ab Montag 22. März gibt es in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht an Grundschulen. Für weiterführende Schulen wird #Wechselunterricht ermöglicht. Aufgrund des steigenden Inzidenzwerts setzt das Land den 4. Öffnungsschritt zunächst aus.

!!! Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Masken um medizinische Masken handeln muss. Eine Übergangszeit wird allerdings gewährt!!

(Quelle:https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/maskenpflicht-an-grundschulen-und-wechselunterricht-fuer-5-und-6-klasse/?&pk_medium=messenger&pk_campaign=210318_mes&pk_source=mes&pk_keyword=kindermaske)

 

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