Corona-Verordnung Schule vom 18.10.2021

Aktuelle Änderungen durch die Corona-Verordnung Schule
Änderungen zum 18. Oktober 2021

 

Änderung der Maskenpflicht im Klassenzimmer oder Betreuungsraum
Wegfall der Maskenpflicht am Platz: Im Klassenzimmer oder Betreuungsraum: Für Schülerinnen und Schüler gilt Maskenpflicht nur beim Bewegen im Raum, am Platz oder stehen sie, ohne sich fortzubewegen, gilt keine Maskenpflicht.

 

Ausnahmen der Maskenpflicht für bestimmte Schularten:
Grundsätzlich keine Maskenpflicht im Klassenzimmer gilt für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen!!

 

Maskenpflicht für Lehrkräfte (und andere am Unterricht mitwirkende Personen):
Keine Maskenpflicht bei Einhaltung des Mindestabstands. Für sonstige Personen (die also weder Schülerinnen und Schüler, betreute Kinder oder am Unterricht mitwirkende Personen sind) gilt eine generelle Maskenpflicht auch im Klassenzimmer.

 

Wiedereinführung der Maskenpflicht im Klassenzimmer- und Betreuungsraum bei:
– Eintritt der sog. „Alarmstufe“

– Auftreten einer Infektion in der Klasse oder Betreuungsgruppe

 

Maskenpflicht gilt unverändert außerhalb der Unterrichts- und Betreuungsräume, beispielsweise im Lehrerzimmer.

 

Selbstverständlich dürfen auf freiwilliger Basis auch weiterhin Masken in den Klassenzimmern und Betreuungsräumen getragen werden.

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